Fiskalizacija 2.0. Drei Pflichten, nicht eine.
Belegfiskalisierung, eRačun und eIzvještavanje sind drei verschiedene Dinge — andere Formate, andere Fristen, andere Verpflichtete. Die Berichterstattung wirft sie regelmäßig in einen Topf. Hier steht, was was ist, was sich geändert hat und wer nicht verpflichtet ist.
Das ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Ihre Buchhaltung oder direkt an die Steuerverwaltung.
Drei Pflichten
Ein Name, drei verschiedene Sachen
Das Fiskalisierungsgesetz (NN 89/25) führt drei Pflichten ein beziehungsweise erweitert sie. Sie unterscheiden sich darin, wen sie binden, in welchem Format gesendet wird und was am Ende auf dem Dokument steht.
F1 · Endverbrauch
Belegfiskalisierung
Wer
Alle, die einem Endverbraucher einen Beleg ausstellen.
Was gesendet wird
Der Beleg wird in Echtzeit an das zentrale Informationssystem der Steuerverwaltung gemeldet.
Was auf dem Dokument steht
Auf dem Beleg stehen der ZKI, der vom System zurückgegebene JIR und ein QR-Code.
Seit wann
Kartenzahlungen sind seit 2013 erfasst. Seit dem 1. Januar 2026 gilt es für jede Zahlungsart, auch für die Überweisung.
F2 · B2B und B2G
eRačun
Wer
Inländischer Verkehr zwischen Steuerpflichtigen und gegenüber öffentlichen Auftraggebern.
Was gesendet wird
Eine strukturierte Rechnung in UBL 2.1 nach der europäischen Norm EN 16931 mit dem kroatischen CIUS, ausgetauscht über AS4.
Was auf dem Dokument steht
Nichts. Ein eRačun trägt weder JIR noch ZKI noch QR-Code — seine Fiskalisierung ist eine separate Nachricht.
Seit wann
Seit dem 1. Januar 2026 müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen eRačun ausstellen und empfangen. Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, muss ihn vorerst empfangen.
Meldesystem
eIzvještavanje
Wer
Ausstellerinnen und Empfänger von eRačun.
Was gesendet wird
Getrennte Meldung von Zahlungseingang, Ablehnung und Lieferungen, für die kein eRačun ausgestellt wurde.
Was auf dem Dokument steht
Nichts. Es ist eine Nachricht an die Steuerverwaltung, getrennt von der Rechnung an die Kundschaft.
Seit wann
Der Zahlungseingang wird bis zum 20. des Folgemonats gemeldet.
Was am häufigsten falsch wiedergegeben wird
Ein eRačun hat keinen JIR und keinen QR-Code
Die Fiskalisierung eines eRačun ist eine separate Nachricht an die Steuerverwaltung; die Rechnung selbst bleibt unmarkiert. ZKI, JIR und QR-Code gehören auf einen Beleg für Endverbraucher, nicht auf einen eRačun.
Ein eRačun läuft nicht über ePorezna
Kroatien hat ein dezentrales Modell gewählt: Die Rechnung geht vom Zugangspunkt des Ausstellers zum Zugangspunkt des Empfängers. Die Steuerverwaltung ist kein Knotenpunkt, durch den Rechnungen laufen — sie erhält nur die Fiskalnachrichten.
Private Pauschalvermieter sind nicht verpflichtet
Vermieterinnen und Vermieter, die pauschal auf Einkünfte aus Vermögen besteuert werden, sind keine Fiskalisierungspflichtigen und waren es nie. Ein registriertes Pauschalgewerbe ist ein anderer Fall — das ist verpflichtet.
Fristen
Was bereits gilt
Das meiste davon ist keine Zukunft. Es ist am 1. Januar 2026 passiert.
1. September 2025
Das Fiskalisierungsgesetz (NN 89/25) tritt in Kraft. Der freiwillige Test beginnt.
17. Dezember 2025
Die Durchführungsverordnung wird veröffentlicht.
1. Januar 2026
Die Belegfiskalisierung wird auf jede Zahlungsart ausgeweitet, nicht mehr nur auf das, was als Barverkehr galt. Umsatzsteuerpflichtige müssen eRačun ausstellen und empfangen; wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, muss ihn empfangen.
1. Januar 2027
Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, beginnt ebenfalls eRačun auszustellen.
Gilt das für Sie?
Eine kurze Orientierung danach, wem Sie Rechnungen stellen. Die meisten kleinen Betriebe erkennen sich in der ersten Spalte.
Sie stellen Endverbrauchern Rechnungen
Ja — Belegfiskalisierung
Ein Studio, ein Friseursalon, ein Reparaturdienst, ein Taxi, jedes Gewerbe mit Privatpersonen als Kundschaft. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht unabhängig von der Zahlungsart, also auch bei Überweisung.
Sie arbeiten mit Firmen oder dem öffentlichen Sektor
Ja — eRačun
Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, stellen und empfangen Sie eRačun seit dem 1. Januar 2026. Sind Sie es nicht, müssen Sie ihn vorerst empfangen können und ab dem 1. Januar 2027 auch ausstellen.
Privater Vermieter, pauschal besteuert
Nein — nicht verpflichtet
Wer pauschal auf Einkünfte aus Vermögen besteuert wird, ist nicht fiskalisierungspflichtig. Die kroatische Berichterstattung gibt das regelmäßig falsch wieder. Vermieten Sie über ein registriertes Pauschalgewerbe, dann sind Sie verpflichtet.
Das ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ihr Status hängt von der Rechtsform, der Umsatzsteuerpflicht und davon ab, wem Sie Rechnungen stellen. Die verbindliche Antwort kommt von Ihrer Buchhaltung oder der Steuerverwaltung.
Poletis und Fiskalisierung
In EntwicklungWir bauen das. Fertig ist es nicht.
Wir planen, Fiskalizacija 2.0 in die Plattform einzubauen. Derzeit ist es in Vorbereitung: die Spezifikation ist gelesen, der Umfang steht, Code gibt es noch keinen. Ein Datum versprechen wir erst, wenn wir dafür einstehen können.
Bis dahin, ohne Beschönigung: Poletis fiskalisiert keine Belege für Sie. Sind Sie verpflichtet, stellen Sie den Fiskalbeleg weiterhin über das System aus, das Sie bereits nutzen. Etwas anderes behaupten wir nicht, bevor es stimmt.
Erzählen Sie uns, wie Sie arbeitenQuellen
Prüfen Sie es an der Quelle
Bei Steuerpflichten sollten Sie keiner Marketingseite glauben, auch unserer nicht. Das sind die offiziellen Quellen.
Kurze Antworten
Die Fragen, die wir von Inhaberinnen und Inhabern in Kroatien am häufigsten hören.
Ist Fiskalizacija 2.0 eine einzige Pflicht?
Nein. Es sind drei: Belegfiskalisierung gegenüber Endverbrauchern, eRačun im Geschäfts- und Behördenverkehr sowie eIzvještavanje. Andere Formate, andere Fristen, andere Verpflichtete — es können alle drei gelten oder nur eine.
Trägt ein eRačun einen JIR und einen QR-Code?
Nein. Die Fiskalisierung eines eRačun ist eine separate Nachricht an die Steuerverwaltung, und die Rechnung selbst trägt weder JIR noch ZKI noch QR-Code. Die gehören auf einen Beleg für Endverbraucher.
Bin ich verpflichtet, wenn ich nur Überweisungen annehme?
Wenn Sie Endverbrauchern Belege ausstellen: ja, seit dem 1. Januar 2026. Davor war nur fiskalisierungspflichtig, was als Barverkehr galt, Karten eingeschlossen. Jetzt ist jede Zahlungsart erfasst.
Brauche ich ein Zertifikat?
Für die Belegfiskalisierung braucht es ein Anwendungszertifikat. FINA und andere befugte Stellen geben es aus, und beantragen kann es nur der Steuerpflichtige selbst — niemand kann das für Sie tun.
Brauche ich einen Informationsvermittler?
Für eRačun meist ja. Den Vermittler wählen Sie selbst und bevollmächtigen ihn in ePorezna; die Software, die Sie nutzen, kann ihn nicht für Sie wählen. Die Steuerverwaltung führt eine öffentliche Liste.
Macht Poletis die Fiskalisierung?
Noch nicht. Es ist in Entwicklung, ohne versprochenes Datum. Sind Sie verpflichtet, stellen Sie den Fiskalbeleg über das System aus, das Sie bereits nutzen.
Ich bin nicht sicher, was für mich gilt. Und jetzt?
Melden Sie sich. Erzählen Sie uns, wie Sie kassieren und wem Sie Rechnungen stellen, wir gehen es gemeinsam durch und sagen Ihnen, wo Sie stehen. Die verbindliche Antwort kommt von der Buchhaltung oder der Steuerverwaltung.
Erzählen Sie uns, wie Sie arbeiten. Wir sagen Ihnen, was für Sie gilt.
Dreißig Minuten. Wir gehen durch, wie Sie kassieren, wem Sie Rechnungen stellen und was sich für Sie geändert hat. Ohne Software zu verkaufen, die noch nicht fertig ist.